Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Hauswirtschaftliche Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 in Durmersheim, im Landkreis Rastatt und im Landkreis Karlsruhe – abgerechnet über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Anerkannt nach der UstA-VO Baden-Württemberg.

So funktioniert es

Anspruch, Leistungen und Abrechnung in drei Punkten.

01

Wer hat Anspruch?

Jede Person mit festgestelltem Pflegegrad 1 bis 5 – unabhängig davon, ob sie zu Hause oder bei Angehörigen lebt.

02

Was übernehmen wir?

Fenster- und Bodenreinigung, Wintergarten, kleinere Außenarbeiten und Winterdienst – alles, was zur haushaltsnahen Entlastung zählt.

03

Wie läuft die Abrechnung?

Wir stellen die Rechnung aus, Sie reichen sie bei der Pflegekasse ein oder wir klären die Abtretung direkt mit Ihnen.

Der Entlastungsbetrag auf einen Blick

Monatlich zur Verfügung gestellter Betrag der Pflegeversicherung für Unterstützungsleistungen im Alltag – ansparbar über das Kalenderjahr.

131 €pro Monat, bis zu 1.572 € im Jahr ansparbar
Anspruch klären lassen

Lassen Sie uns Ihre Fläche ansehen.

Mo–Fr nach Terminvereinbarung · Besichtigung vor Ort kostenlos